Mahnbescheide

Haben Sie den Schuldner bereits in Verzug gesetzt und möchten sofort die Beantragung eines Mahnbescheides?

Sie können für diesen Auftrag unser Online-Auftragsformular benutzen oder direkt mit uns Kontakt aufnehmen.

Teilen Sie uns bitte mit, daß Sie die Beantragung eines Mahnbescheides ohne vorherige Inkassotätigkeit durch uns wünschen.

Voraussetzung für die Beantragung eines Mahnbescheides ist, daß nicht mit einem Widerspruch des Schuldners zu rechnen ist, Ihnen die Forderung also zusteht und diese auch fällig ist.

Für die Beantragung des Mahnbescheides berechnen wir Ihnen lediglich Gebühren in Höhe von Euro 25,00 (zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer) sowie der bei Gericht anfallenden Gerichtsgebühr.

Gerne berechnen wir Ihnen im Vorfeld die genauen Kosten.

Beachten Sie bitte, daß Forderungen, die im Jahre 2009 fällig wurden, zum 31.12.2012 verjähren und daher schnellstmöglich geltend gemacht werden sollten!