Gerichtliches Inkasso

Sollte trotz aller vorgerichtlichen Maßnahmen kein Zahlungserfolg möglich sein, wird der Vorgang in Abstimmung mit Ihnen in das gerichtliche Verfahren übergeleitet.
Hierdurch erhalten Sie einen vollstreckbaren Titel.
Aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung ist es uns möglich, selbst einen Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheides zu stellen, so daß keine Zeit verloren geht.
Wird die Forderung streitig, d.h. legt der Schuldner gegen den Mahnbescheid Widerspruch ein, leiten wir auf Wunsch über unsere Vertragsanwälte das Klageverfahren mit dem Ziel der Titulierung der Forderung ein. Sie profitieren dabei von der Betreuung Ihrer Angelegenheit durch zwei kompetente Partner, die gemeinsam für Sie tätig sind.
Dies bedeutet eine optimale Durchsetzung Ihrer offenen Forderungen!
Bei der Beauftragung von Funda Inkasso profitieren Sie von umfangreichen
Vorteilen.