ForderungsÜBerwachung

Sollte sich herausstellen, daß der Schuldner zur Zeit vermögenslos ist, geht die Forderung nach Absprache mit Ihnen in das Überwachungsverfahren über. Hier werden in regelmäßigen Abständen die Vermögensverhältnisse des Schuldners überprüft.
Sobald sich herausstellt, daß der Schuldner wieder zahlungsfähig ist, treten wir unverzüglich mit diesem in Verbindung.
Das Überwachungsverfahren endet erst, wenn die Forderung vollständig getilgt wurde oder sich herausstellt, daß eine Forderung nicht realisierbar ist.