Einzug von bereits titulierten Forderungen

Auch bereits titulierte und/oder abgeschriebene Forderungen können Sie uns übertragen. Manchmal entscheidet die Ausdauer über den Erfolg.

Wir übernehmen für Sie die Langzeitüberwachung und setzen die Zwangsvollstreckung fort, sobald sich herausstellt, daß Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Erfolg versprechen.

So können auch längst ausgebuchte Forderungen Ihrem Unternehmen als außerordentlicher Ertrag zufließen.

Eine Bearbeitung erfolgt auf Erfolgsbasis gemäß unseren AGB.